Das Amtsgericht Dortmund hat das Verfahren gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Nico Schulz vorläufig eingestellt. Der 30-Jährige, bis zum vergangenen Sommer bei Bundesligist Borussia Dortmund unter Vertrag, muss 150.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Geht diese Summe innerhalb der Frist von drei Monaten ein, erfolgt die endgültige Einstellung. Das bestätigte Richterin Christine Weber dem Sport-Informations-Dienst (SID).

Schulz war gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen worden. Das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht wurde am Mittwoch eröffnet, noch am selben Tag fiel das Urteil. Fünf gemeinnützige Einrichtungen erhalten jeweils 30.000 Euro. 

Der BVB hatte den Vertrag mit Schulz vorzeitig aufgelöst. Seitdem ist der Profi vereinslos, sein letzter Einsatz war am 7. Mai 2022. 2019 war der Außenverteidiger für 25 Millionen Euro von der TSG Hoffenheim zum BVB gekommen.