Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.400 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Punktspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 10. Februar hatten Paderborner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen Investor bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) diverse Gegenstände auf den Rasen geworden. Die Partie wurde daraufhin für neuneinhalb Minuten unterbrochen. Zudem brannten Paderborner Zuschauer während des Spiels insgesamt 44 Bengalische Feuer ab. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.